"Bis Ende dieses Monats müssen Eigenversorger melden, wie hoch die selbst genutzte Strommenge aus ihren Solarstromanlagen in den Jahren 2014 und 2015 war. Diese Meldepflicht besteht einmal gegenüber dem Netzbetreiber und einmal gegenüber der Bundesnetzagentur. Letztere hat dazu nun ein Formular online gestellt.
Meldefristen für Eigenversorger enden am 28. Februar
Eine Abgabe des Erhebungsbogens „Eigenversorgung / Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch“ an die Bundesnetzagentur ist nicht erforderlich, wenn mit dem zuständigen Netzbetreiber bereits geklärt ist, dass keine EEG-Umlagepflicht besteht. Ist die Frage noch nicht vollständig geklärt, rät die Bundesnetzagentur dringend dazu, die Mitteilung an sie vorzunehmen, um einen Verstoß gegen die gesetzlichen Mitteilungspflichten auszuschließen. (Quelle: talktipp.ning.com, Friedrich Kübler) Weiterlesen ...