Ratgeber Photovoltaikanlagen
Nachfolgend beantworten wir einige uns häufig gestellte Fragen zum Thema Solaranlagen / Photovoltaikanlagen und Stromspeichern. Generell für alle unsere Beiträge sowie den sich darin befindenden Verlinkungen gilt: Für die Richtigkeit und Vollständigkeit wird keine Gewähr übernommen.
Im folgenden werden wir immer wieder, wenn wir interessante Informationen zum Thema Mieterstrom erhalten, diese mit unseren Besuchern teilen. Im Moment sind wir der Meinung, dass infolge des immensen Bürokratismus und den gefühlten Bergen an Wenns und Abers von einer Mieterstromanlage abgeraten werden muss.
Da die Europäische Union derzeit fordert, dass Eigenverbrauch zukünftig nicht weiterhin bestraft werden soll und entsprechende Maßnahmen umgesetzt werden sollen, hoffen wir, dass sich hier demnächst gravierende Verbesserungen ergeben werden. Im Moment ist es leider so, dass Eigenverbrauch bzw. Mieterstromanlagen mit der vollen EEG-Umlage, der Stromsteuer, Gewerbessteuer und Einkommenssteuer belastet werden. Solange dies so bleibt und solange der Mieterstromzuschlag an eine Komplettversorgung der Mieter gekoppelt ist, halten wir das Thema Mieterstrom noch für ziemlich "anspruchsvoll" bzw. nur von Menschen zu realisieren, die dieses Projekt eher aus ideelen als aus wirtschaftlichen Geschichtspunkten betreiben wollen.
Rechte und Pflichten rund ums Mieterstrommodel (Quelle: solarimo.de)
Kurzes Fazit:
"PV-Module von sich aus sind nicht in der Lage elektromagnetische Strahlen von sich zu geben. Denn Photovoltaikmodule und Gleichstromkabel zum Wechselrichter erzeugen vor allem Gleichfelder. Diese sind bereits nach wenigen Zentimeter Abstand geringer als natürliche Felder.
Selbst wenn Sie also unter den Solarmodulen auf dem Dach schlafen – über elektromagnetische Strahlung müssen Sie sich keine Sorgen machen. Zumal zu den Schlafenszeiten keine Sonne scheint und die Photovoltaikanlage auch nicht arbeitet: Sind die Module auf einem Schrägdach montiert, unter dem sich ein Wohnraum befindet, sind die Feldstärken in etwa 50 cm Entfernung deutlich kleiner als das natürliche Magnetfeld." (Quelle: energie-experten.org)
Überblick:
Bis 20 Module können privat über einen Wertstoffhoff in der Nähe entsorgt werden (am besten vorher dort anrufen und unbedingt auf einen Entsorgungsnachweis achten)
Auf größere Mengen haben sich Entsorger wie Take-e-way spezialisiert. Dieser registriert und koordiniert die Entsorgung über die bundesweite Stiftung EAR.
Kurz und knapp einige Eckpunkte:
Muss man Gewerbe anmelden? - I.d.R. bei Einfamilienhäusern nein
Muss Umsatzsteuer abgeführt werden? - Jein. Wer beim Bau der Anlage Umsatzsteuer zieht, muss auch welche für eigenerzeugten und verbrauchten Strom abführen. Bei der Wahl der Kleinunternehmerregelung (Jahresumsatz unter 17.500 Euro) entfällt dies (hier kann man aber auch keine Umsatzsteuer ziehen).
Muss man Gewerbesteuer zahlen? Wenn der Gewinn unter 24.500 Euro netto liegt (Stand 2017), dann nein.
Grundsätzlich - bitte zuerst mit dem Steuerberater beraten und dann zum Finanzamt gehen.
Und hier noch weitere interessante Artikel zu diesem Thema auf Energieagentur Rheinland-Pfalz, mein-sonnenkraftwerk.com und pv-magazine.
Einen Artikel, der sich an der Klärung der steuerlichen Behandlung von Strom-Clouds oder Communitys versucht finden sie hier (Quelle pv-magazine.de).
Frischgebackene Solaranlagenbesitzer stellen uns immer wieder die Frage was besser ist: zum Heizen die bestehende Gastherme zu verwenden oder Solarstrom über einen Heizstab zu nutzen – nachfolgend die Antwort darauf.
Für die Rechnung nehmen wir vereinfacht einen Heizenergieverbrauch von 10.000 kWh an.
Betrachtung Solarstrom
Ist die Solaranlage einmal installiert, kostet der PV-Strom in der Erzeugung nahezu nichts mehr.
Man muss jedoch Folgendes bedenken:
Auf eigenerzeugten und verbrauchten Strom muss Umsatzsteuer abgeführt werden (in Höhe dessen, was der aktuelle Stromanbieter bei Strombezug berechnet). Hier finden Sie eine gute Erläuterung auf pv-magazine.de
Hinweis: sollte die Kleinunternehmerregelung genutzt werden, entfällt die Umsatzsteuererstattungspflicht.
Weiterhin erhält man für den Verkauf des Stromes die EEG-Vergütung - derzeit (August 2017) bekommt man 12,21 Cent/kWh.
Rechnung (vereinfacht):
Umsatzsteuerkosten: z.B. 4 Cent MwSt. je kWh = 400 Euro
Einnahmen: 1.221 Euro
Wenn man den scheinbar eigenen und kostenlosen Strom über einen Elektroheizstab verbraucht, hat man dennoch erhelbliche Kosten (bzw. entgangene Vergütungen) von 1.621 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Anschaffung des Heizstabes und der entsprechenden Steuerung.
Betrachtung Gas:
Die kWh Gas kostet derzeit ca. 7 Cent (Stand 2017). Bezogen auf 10.000 kWh sind das 700 Euro Kosten.
Es stehen daher 1.621 Euro Stromkosten / entgangene Einnahmen (+ Kosten für Installation des Heizstabes) gegen 700 Euro Gaskosten.
Wärme über Gas zu erzeugen ist also ca. um die Hälfte günstiger, als wenn der Solarstrom über einen Heizstab verbraucht werden würde.
Solarstrom über einen Heizstab zu verbrennen ist daher derzeit wirtschaftlicher Unsinn.
Das ändert sich, wenn man z.B. eine Wärmepumpe betreibt, die aus einem Teil Strom ca. 3-4 Teile Wärme erzeugt. Aus wirtschaftlicher Sicht sollte in die Überlegung jedoch auch die Investitionen für die Heiztechnik einfließen (Wärmepumpe vs. Gastherme).
Hier finden Sie noch einen sehr guten Artikel zu diesem Thema von Heizungsfinder.de
Immer mehr Anbieter kommen mit sogenannten Stromclouds auf den Markt. Unter anderem mit Versprechen wie:
- Nutzen Sie Ihren Solarstrom zu 100%
- Ihre Stromkosten gehen aufs Haus
- 0 € Stromkosten
- Strom einfrieren
- 100% unabhängig...
- und, und, und...
Ob nun die Konstrukte von E.ON, Sonnen, SENEC & Co stammen..., allen ist gemein, dass sie marketingtechnisch auf Hochglanz poliert Unabhängigkeit in Kombination mit Versprechen suggerieren die entweder in Abhängigkeiten führen bzw. physikalisch nicht möglich sind.
Denn was ist Ziel dieser "Clouds" und "Communitys"? Selbstloses Geschenkeverteilen? Wohl kaum. Hier geht es eher um langfristige Kundenbindung und natürlich ums Geldverdienen. Auch wenn prinzipiell der Gemeinschaftsgedanke gut ist. Aber wenn der von großen Stromkonzernen kommt, die noch bis vor kurzem die Erneuerbaren aufs schärfste bekämpft haben..., naja.
Und... kann man seinen eigenen Strom überhaupt in eine Cloud packen und wieder abrufen? Natürlich nicht. Solange kein separates Stromnetz besteht, wird es sich immer um sogenannten Graustrom handeln. Natürlich mit grünem Label. Aber das ist dann wohl eher der Wasserkraftstrom aus Norwegen, als der PV-Strom aus Großröhrsdorf.
Zu diesen Themen wurde schon sehr viel Informatives geschrieben, weshalb wir folgende Links empfehlen:
Einen sehr guten Artikel, der dieses Thema weiter beleuchtet findet sich auf Energyload.
Sehr gute Webinare u.a. auch zu diesem Thema bietet pv-magazine. Sehr gut aufbereitet, zum nachträglichen Lesen der Folien sowie teilweise auch als mitgeschnittener Film. Einfach super! Hier geht's zur Webinarseite.
Knappes Fazit: es lohnt sich finanziell nicht und nur in sehr überschaubarem Ausmaß. Mit einem einfachen Stromanbieterwechsel kann man viel schneller und höher Geld sparen (auch mit Grünstrom). Obendrein begibt man sich nicht in die Abhängigkeit eines Speicherherstellers oder Stromanbieters, was besonders mittelfristig eher kritisch gesehen werden kann.
"Betreiber von Solaranlagen zum Eigenverbrauch müssen die Meldefristen für ihren selbst verbrauchten Strom beim Netzbeitreiber und beim Marktstammdatenregister (ehemals Meldung an die Bundesnetzagentur) beachten. Die Meldung im Marktstammdatenregister (MaStR) ist für alle Anlagen (auch Altanlagen sowie z.B. Balkonmodule) erforderlich. Betreiber von Altanlagen werden i.d.R. vom Netzbetreiber entsprechend informiert.
Der Netzbetreiber im Osten von Deutschland ist 50Herz. Hier finden Sie die Seite zur Anmeldung der EEG-Umlage. Bevor Sie diesen Aufwand starten empfehlen wir, sich beim Netzbetreiber zu erkundigen, ob dies überhaupt notwendig ist und nicht im Rahmen der jährlichen Abrechnungszyklen bereits geschieht.
Im übrigen Bundesgebiet gibt es außer im Norden von Deutschland weitere Netzbetreiber. Bitte ermitteln Sie, welcher für Sie zuständig ist.
Zahlt ein Eigenversorger EEG-Umlage auf selbst verbrauchten Strom, so muss dieser ebenfalls eine Meldung an das Marktstammdatenregister machen. Eine entsprechende Meldung der Bundesnetzagentur finden Sie hier. Wer viel Zeit hat bzw. sich mit der Problematik Bundesnetzagentur / Eigenversorgung im Detail beschäftigen möchte, findet hier den 135 Seiten umfassenden Leitfaden zur Eigenversorgung (gezielt zur Problematik: siehe Seite 119 (10.4) bzw. 127 (10.8)).
Was passiert, wenn man seine Anlage nicht meldet?
Im schlimmsten Fall könnte auf den Eigenverbrauch die komplette EEG-Umlage erhoben werden. Wer die "Sonnensteuer" zahlen muss, zahlt bereits 40% der jeweils gültigen EEG-Umlage. Dies gilt immer bei Anlagen über 10 kWp. Ob eine Anlage ab 7 kW ebenfalls EEG-Umlage zahlen muss hängt davon ab, ob der Eigenverbrauch unter 10 MWh pro Kalenderjahr liegt.
Was bedeutet das in Zahlen?
Wenn Sie z.B. eine 20 kWp-Anlage und 30% Eigenverbrauch haben und 900 kWh/kWp Ertrag, dann hätten Sie im ersten Jahr ca. 18.000 kWh Strom erzeugt. Davon hätten Sie 5400 kWh selber verbraucht. Für diese müssten Sie z.B. Anfang 2017 40% von 6,88 Cent/kWh (dieser Wert wird jedes Jahr neu angepasst - 2019 wurden 6,405 Cent festgesetzt) Abgeltungssteuer ("Sonnensteuer") bezahlen. Das wären in diesem Beispiel 148,6 Euro. Wenn Sie den Eigenverbrauch nicht gemeldet haben, kann es passieren, dass 100% der EEG-Umlage eingefordert werden. Die Abgeltungssteuer würde sich dann im vorliegenden Beispiel von 148,6 Euro auf 371,52 Euro erhöhen.
"Wer eine Photovoltaikanlage betreibt, kann den Strom selbst verbrauchen, ins öffentliche Netz einspeisen oder direkt verkaufen. Für letztere Option entscheidet sich eine wachsende Zahl von Anlagenbetreibern. Sie liefern die elektrische Energie an Nachbarn, Mieter im Haus oder Betriebe in der näheren Umgebung. Damit werden sie rein rechtlich zu Energieversorgern und unterliegen bestimmten gesetzlichen Pflichten." Was ist zu beachten? In diesem Beitrag von photovoltaikforum.com von Ines Rutschmann wird dies gut erklärt.
Photovoltaikanlagen welche in die Direktvermartung gehen werden immer kleiner. Die Fragen dazu immer häufiger. Übersichtlich erklärt das nachfolgende PDF der sonnenenergie.de die wichtigsten Punkte.
Hier geht's zum PDF "DIREKTVERMARKTUNG VON PV-STROM - ANTWORTEN AUF DIE 11 WICHTIGSTEN FRAGEN" (Quelle: sonnenenergie.de, Dipl. Kfm. Michael Vogtmann)
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob bei Kleinanlagen (bis 4,6 kWp) und einphasiger Einspeisung ein Eigenverbrauch über 30% möglich ist. Dies können wir ganz klar bejahen. Wichtig hierbei ist, dass der Haushalt mit einem saldierenden Zähler ausgestattet wird (der Zähler verrechnet die Phasen miteinander).
Wer nähere Details wissen möchte, dem empfehlen wir die sehr gute Beschreibung von photovoltaik-web.de: PV-Stromzähler für den Eigenverbrauch (Quelle: photovoltaik-web.de)
Seid Anfang 2013 müssen alle neuen Photovoltaikanlagen am Einspeisemanagement teilnehmen. Der Kunde hat hier die Wahl: entweder er lässt einen Rundsteuerempfänger einbauen oder er wählt die sogenannte 70%-Regelung.
Variante 1: Einbau eines Rundsteuerempfängers
Das Gerät dient dem Netzbetreiber dazu, um kurzeitig die PV-Anlage bei Netzstörungen vom Netz nehmen zu können. Das Gerät kostet je nach Netzbetreiber zwischen 150 und über 1000 Euro. Hinzu kommen die Kosten für die Einrichtung des RSE-Platzes. Man benötigt einen freien Zählerplatz.
Vorteil: die Anlage wandelt über ihre gesamte Laufzeit uneingeschränkt den kompletten auf dem Dach erzeugten Strom.
Besonders bei Süddachanlagen ist der Einbau eines Rundsteuerempfängers oft sinnvoll. Hier sollte zwischen den Installationskosten sowie den möglichen Verlusten bei einer 70%-Regelung (ca. 3-6% Ertragsverlust) abgewogen werden. Auch wenn der RSE "nur" 150 Euro kosten sollte, mit den Installationskosten durch einen zusätzlichen Zählerplatz und Montageaufwand kann ein RSE-Einbau schnell 400 Euro betragen.
Variante 2: 70%-Regelung
Bei der 70%-Regelung wird die Leistung der PV-Anlage auf 70% der Generatorleistung (Modulnennleistung) am Netzanschlusspunkt begrenzt. Über die Wirkleistungsbegrenzung wird die maximal einspeisbare Strommenge festgelegt. Bei Süddachanlagen kommt es bei dieser Regelung zu wahrscheinlichen Ertragsverlusten von bis zu 6% über die Laufzeit der PV-Anlage. Ist die Photovoltaikanlage auf einem West- oder Ostdach installiert, ist der mögliche Verlust infolge geringerer Spitzenleistungen deutlich geringer und liegt wahrscheinlich deutlich unter 1%. In solchen Fällen kann auf den Einbau eines Rundsteuerempfängers verzichtet werden.
Variante 3: "Dynamische" Begrenzung auf 70%
Ein Steuergerät wie z.B. der Sunny Homemanger von SMA oder der Solarlog misst die aktuelle Leistung am Einspeisepunkt (z.B. Zähler). Überschreitet die Einspeiseleistung die 70%-Grenze versucht das Steuergerät zusätzliche Verbraucher per Fernsteuerung zuzuschalten (z.B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Elektroheizstab).
Vorteil: die PV-Anlage kann mehr als 70% der Generatorleistung (Modulleistung) produzieren.
Nachteil: die Kosten für das Steuergerät betragen bis zu 500 Euro.
Laut H. Häberlin vom Labor für Photovoltaik der Berner Fachhochschule ist Gleichspannung weniger gefährlich als Wechselspannung. Begründung: Ursache für tödliche Stromunfälle ist - auch bei Niederspannung, also Wechselstrom (AC) bis 1.000 Volt und Gleichstrom (DC) bis 1.500 Volt - nicht die anliegende Spannung, sonder der durch das Herz fließende Strom. Und der hängt nicht nur von der Berührungsspannung ab, sonder auch von dem sich bietenden Widerstand - der bei Feuerwehrleuten nicht nur von Körper und Extremitäten geboten wird, sonder auch von Handschuhen und Stiefeln, Werkzeugen und Wasserstrahl. Hinzu kommt eine physiologische Wirkung, die bei Gleichstrom anders ist als bei Wechselstrom: Bei Gleichstrom gibt es weder eine Immobilisierungs- noch eine Loslassschwelle, Betroffene bekommen also keine Krämpfe und können unter Spannung stehende Leitungen oder Anlagen jederzeit loslassen. Gleichstrom hat außerdem im Gegensatz zu Wechselstrom keine Frequenz, die die Kontraktionen des Herzmuskel stört, das Risiko eines tödlichen Herzflimmerns besteht daher erst bei deutlich höheren Berührungsspannungen. ... Da Gleichstrom etwa vier- bis fünfmal weniger gefährlich sei als Wechselstrom, könne man daraus schließen, dass mit Blick auf die Gefahr eines elektrischen Schlags DC-Spannungen von 900 bis 1.000 Volt vergleichbar seien mit einem Einsatz bei nicht abgeschaltetem AC-Netz mit 230 oder 240 Volt. (photovoltaik 09/2011)
Es wird viel darüber diskutiert, ob und wann die Reinigung von Modulen sinnvoll ist, oder nicht.
Im Normalfall - z.B. bei einem Einfamilienhaus mit Schrägdach - ist dies nicht notwendig. Bei einer Dachneigung über 20° unterliegen die Module einem Selbstreinigungseffekt - der Regen wäscht den größten Teil an abgelagertem Schmutz ab. In ländlichen Gegenden öfter zu sehen sind bei Rapsblüte gelblich belegte Modulflächen. Untersuchungen haben ergeben, dass diese Pollen-Ablagerungen nur zu einer sehr geringen Leistungsminderung führen. Stellt man Kosten / Nutzen gegenüber, kann auch hier auf eine Reinigung verzichtet werden.
Hier ist Reinigung sinnvoll
Besonders in der Landwirtschaft, neben Industrieanlagen mit entsprechenden Abgasausstößen und bei sehr flachen Neigungen werden die Dächer teilweise stark verschmutzt. Ist dies der Fall, sind relevante Ertragseinbusen programmiert. In solchen Fällen gibt es professionelle Firmen, die für einen fairen Preis mit entmineralisiertem Wasser Hilfe bieten. Natürlich gibt es diesen Service auch bei uns.
Näheres dazu finden Sie hier (klick).
Ein klares NEIN! Außer es ist aus Belastungsgründen notwendig. Hinsichtlich eines Ertragsverlustes sollte man jedoch auf ein Beräumen des Schnees vom Dach verzichten.
Hintergrund: Wenn Schnee die Module bedeckt, reduziert dies zwar deren Leistung etwas, aber weitaus weniger, als gemeinhin angenommen. In der Realität durchdringt das UV-Licht der Sonne eine bis zu 15 cm dicke Schneedecke. Spannung wird erzeugt und die Module erwärmen sich leicht. Ist die Neigung des Daches stark genug, rutscht der Schnee ab. Zusätzlich arbeiten Photovoltaikanlagen bei Sonnenschein im Winter besonders gut, was am der Temperaturkoeffizienten des verbauten Modules liegt. Der Ertrag steigt um ca. 4% je 10 Grad Temperaturabnahme (Temperaturkoeffizient hier 0,4%). Da jedoch im Winter der Sonnenstand sehr gering ist, arbeiten besonders die Anlagen sehr gut, welche eine hohe Neigung aufweisen.
Auch besteht beim Entfernen des Schnees hohe Verletzungsgefahr. Wer zu rabiat die Räumung seiner Module betreibt, kann Schäden anrichten, die zu einem Verlust des Garantieanspruches führen.
Der Produktionausfall liegt im Raum Leipzig bei einer im Winter schneebedeckten Solaranlage bei ca. 1-3 Prozent des Jahresertrages. Um etwaige Verluste zu belegen, führte das TEC-Institut 2010/11 einen entsprechenden Versuch durch. Hier das Ergebnis.
Wem ein Hagelschauer heimgesucht hat, der sollte den Ertrag seiner Anlage genau beobachten. Kleinere Hagelkörner schädigen die Module i.d.R. nicht. Erreichen die Hagelkörner jedoch die Größe von Tischtennisbällen, sind auch Module nicht mehr vor Schaden gefeit. Auch wenn scheinbar alles in Ordnung ist, so können durch den Aufschlag der Hagelbälle Mikrorisse entstehen, welche die Leistung der Module verringern. Splittert das Solarglas sogar, sollte schnell gehandelt werden.
- Defekte Module austauschen, um Ertragseinbusen zu vermeiden.
- Den Schaden der Versicherung VOR dessen Behebung melden. Erst wenn die Versicherung grünes Licht für die Kostenübernahme gibt, sollte die Reparatur in Auftrag gegeben werden.
- Beauftragung eines Solarteurs mit Fachkenntnis.
- Besteht die Vermutung auf Mikrorisse, können z.B. mit einer Elektrolumineszensuntersuchung versteckte Fehler gefunden werden.
- Sind viele Module defekt, sollten komplette Strings getauscht werden. Übrige intakte Module können über einen Gebrauchtmarkt veräußert werden und somit die entstehenden Kosten minimieren.
Tipp: Sie haben ältere Module auf Ihrem Dach, welche im Handel nicht mehr erhältlich sind? Dann könnten Sie vielleicht auf einem Gebrauchtmarkt fündig werden. Ein bekannter Markt ist z.B. Secondsol.
Soll ein Stromspeicher mit im Heizungsraum installiert werden, sind einige Dinge - insbesondere die Angaben der Hersteller - zu beachten.
Aus Sicht der Stromspeicher
- Strahlt die Heizung hohe Temperaturen ab (Festbrennstoffkessel, alte Ölheizung etc.), ist ein Aufstellen der Stromspeicher nicht ratsam. Denn liegt die Temperatur über 20°C verringert das die Lebensdauer der Batterien. Insbesondere Blei-Batterien sind hiervon betroffen. Lithium-Batterien sind temperaturunempfindlicher.
- Viele Batteriehersteller verlangen Mindestabstände zu Zündquellen. Oft werden 50 cm angegeben. Dies kann jedoch je nach Hersteller variieren.
- Vor allem Lithium-Batteriesysteme entwickeln selber hohe Temperaturen und müssen gekühlt werden. Ein zu warmer Aufstellraum ist daher nicht vorteilhaft.
Aus Sicht der Heizung
- Für die Beheizung von Räumen oder das Erwärmen von Wasser gilt die Feuerungsverordnung (FeuVO), deren Inhalte länderspezifisch sind. I.d.R. gilt, dass bei Öl- und Gasheizungen unter 100 kW und bei Festbrennstoffheizungen unter 50 kW ein Speicher bei Beachtung von Mindestabständen aufgestellt werden darf. Haben die Heizungen eine höhere Leistung, darf der Heizungsraum nicht anderweitig genutzt werden.
- Achtung auch bei raumluftabhängigen Heizungen. Farben und Lacke, Weichmacher in Kunststoffen oder auch der Schwefel in Bleibatterien (bei Defekten) wirken in der Verbrennungsluft korrosiv. Bei manchen Heizungsherstellern kann hier u.U. der Garantieanspruch verfallen.
Um die Installationshemmschwelle für einen Stromspeicher zu senken wurde eine staatliche Förderung ins Leben gerufen. Wer diese Förderung (KfW Programm 275) nutzen möchte, muss jedoch einiges beachten.
Generell:
- Der erzeugte Strom muss zum Teil ins öffentliche Netz eingespeist werden.
- Offgrid-Anlagen sind nicht förderfähig.
- Pro Solaranlage kann nur ein Batteriespeichersystem gefördert werden.
- Die Anlage muss sich in Deutschland befinden.
- Der Wechselrichter der PV-Anlage bzw. das Speichersystems muss über eine Schnittstelle zur Fernsteuerung verfügen, damit der Netzbetreiber die Anlage notfalls vom Netz nehmen bzw. regulieren kann.
- Der Förderantrag wird über die Hausbank gestellt.
- Da es sich in der Regel um geringe Kredithöhen handelt, kann es sein, dass die Hausbank sich gegen eine Weiterleitung des KfW-Kreditantrages sperrt (sie verdient nicht genug). Sollte dies passieren konsultieren Sie uns bitte. Gemeinsam mit unseren Finanzierungspartnern findet sich mit Sicherheit ein Weg.
- Wichtig: PV-Anlagen sind vorsteuerabzugsberechtigt (man erhält vom Finanzamt die MwSt. zurück). Kombiniert man die Solarstromanlage mit einem Batteriespeicher, so ändert sich das zum Teil. Der Speicher selber ist i.d.R. NICHT vorsteuerabzugsfähig (ein Privatkunde muss also Brutto bezahlen). Auch kann es sein, dass zusätzlich auch ein Teil der für die PV-Anlage bezahlten Mehrwertsteuer nicht rückerstattet wird. Hier entscheidet jedes Finanzamt verschieden - daher unbedingt vor dem Kauf einer solchen Anlage dort nachfragen, so man eine Rückerstattung der MwSt. möchte.
Aus Sicht der PV-Anlage
- Maximal 50% der Nennleistung der Solaranlage dürfen eingespeist werden. Die Anlage wird entsprechend begrenzt. Der übrige Strom muss entweder selber verbraucht, oder gespeichert werden.
- Die Anlage darf maximal 30 kWp groß sein.
- Die Inbetriebnahme der Solaranlage darf nicht vor dem 01.Januar 2013 liegen. Eine Nachrüstung einer älteren Solaranlage ist zwar möglich, wird jedoch nicht gefördert.
- Die PV-Anlage muss aus einer Serienfertigung stammen.
- Beim verbauten Material muss es sich um Neuware handeln.
Aus Sicht des Batteriespeichersystems
- Vom Händler muss eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren vorliegen. Alternativ auch eine diesbezügliche Versicherung.
- Das Speichersystem muss mindestens fünf Jahre durch den Anlagenbetreiber betrieben werden.
- Es muss eine Herstellererklärung bezüglich Leistungsreduzierung und Sicherheitskonzept vorliegen.
- Die aktuellen VDE Richtlinien für Installation und Inbetriebnahme von Speichersystemen müssen beachtet werden. Über eine Fachunternehmererklärung ist die fachgerechte Inbetriebnahme nachzugeweisen.
Das Speicherförderprogramm wird immer wieder angepasst, teilweise war es auch ausgesetzt. Hier finden Sie Informationen über das aktuelle Programm direkt bei der KfW.
Gefördert wird über die KfW derzeit wiefolgt (Stand 2016):
Antragszeitraum | Anteil an förderfähigen Kosten |
ab 1.3.2016 (Programmbeginn) bis 30.6.2016 | 25 % |
ab 01.07.2016 bis 31.12 2016 | 22 % |
ab 01.01.2017 bis 30.06.2017 | 19 % |
ab 01.07.2017 bis 31.12 2017 | 16 % |
ab 01.01.2018 bis 30.06.2018 | 13 % |
ab 1.7.2018 bis zum 31.12 2018 (Programmende) | 10 % |
In Sachsen gibt es über die SAB seit Mai 2016 ein separates Förderprogramm (InES4), dass attraktiver als das der KfW, jedoch zeitlich begrenzt ist. Hier werden 40% der Anlagenkosten in deutlich weniger restriktiver Form gefördert. Wer mehr dazu wissen möchte - hier geht's zu dem Programm. Da der Förderantrag sehr umfangreich ist, bieten die Sonnenplaner hierbei ihre Unterstützung an.
Strompreisatlas
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Quelle: Strompreis - Atlas von StromAuskunft.de |
Wie teuer ist der Strom bei Ihnen zu Hause?
Fahren Sie mit der Maus über den interaktiven Stromatlas und suchen Sie auf der Karte Ihren Heimatkreis. Im Mouse - Over wird Ihnen neben den monatlichen Stromkosten Ihres Grundversorgers eine Platzierung in Deutschland angezeigt. Wenn Sie auf die ausgewählte Region klicken, öffnet sich ein Mouse – Over mit den dort enthaltenen Städten. Wenn Sie auf Stadt klicken, erhalten Sie ausführliche Informationen über den lokalen Strommarkt. Neben den verfügbaren Stromanbietern erhalten Sie auch die günstigen Tarife angezeigt. Oft sind selbst echte Grünstromanbieter wie z.B. Lichtblick günstiger als konventionelle Anbieter.
Wenn Sie ein Beratungsgespräch mit einem Lichtblickmitarbeiter wünschen, bitte einfach eine Nachricht an die Sonnenplaner schicken. Wir stellen gern den (kostenlosen) Kontakt her.