"Von der geplanten EEG-Umlage auf Eigenverbrauch soll der Kraftwerkseigenverbrauch ausgenommen werden.
Gemeint ist aber nicht das kleine Solarkraftwerk auf dem Dach, sondern Kohle-, Atom- und Gaskraftwerke. Unser Mitglied Prof. Volker Quaschning illustriert das so: „Wenn also Bauer Müller eine 30-Kilowatt-Solaranlage auf seiner Scheune errichtet und seinen Solarstrom selbst zum Kochen oder für das Licht in der Scheune nutzt, soll er zukünftig dafür die Umlage entrichten. Die Kantine und die Beleuchtung des Atom- oder Kohlekraftwerk nebenan bleiben aber weiterhin davon verschont.“" (Quelle: sonnenseite.com, Thomas Seltmann, Deutscher Solarbetreiber-Club e.V.) Weiterlesen ...