"Anlagenbetreibern, die ihren Solarstrom an Dritte direkt vermarkten, droht der Verlust der Einspeisevergütung. Denn sie zahlen auf ihre Stromlieferung keine Stromsteuer, müssen dies aber neuerdings tun – und zwar rückwirkend. Bisher gibt es noch keine Lösung für das Dilemma." (Quelle: photovoltaik.eu, Sven Ullrich) Weiterlesen ...