"Alle Anlagen zur Stromerzeugung müssen im sogenannten Marktstammdatenregister eingetragen werden – und zwar bald, denn am 31. Januar 2021 endet die Übergangsfrist. Wer die Anmeldung versäumt, erhält keine EEG-Vergütung für seine Solaranlage mehr. Das könnte allein in Bayern hunderttausende Solaranlagen-Besitzer betreffen." Quelle: fahrer.chip.de, Tobias Stahl) Weiterlesen ...