"Seit zehn Jahren sind Energieausweise für die meisten Bestandsgebäude Pflicht, sofern ein Haus oder eine Wohnung neu vermietet oder verkauft werden soll. Bereits Inserate für Immobilien müssen Informationen zum Energieausweis des Hauses enthalten. Fehlt ein gültiger Energieausweis, stellt dies eine bußgeldbewährte Ordnungswidrigkeit dar. Die meisten Gebäudeeigentümer und Vermieter benötigen jetzt wieder neue Energieausweise, da ein solcher Ausweis nur zehn Jahre gültig ist." (Quelle: energieverbraucher.de, Louis-F. Stahl) Weiterlesen ...