"Mit dem Solarspitzen-Gesetz hat die Bundesregierung beschlossen, dass die Vergütung für Strom aus neuen Photovoltaik-Anlagen mit mehr als zwei Kilowatt Leistung bei negativen Strompreisen entfällt. Allerdings gibt es dafür einen Nachholmechanismus, durch den die entsprechenden Zeiten nach dem Ende der regulären EEG-Förderung angehängt werden. Wie dieser funktioniert, hat sich pv magazine im Detail vom Bundesverband Solarwirtschaft erklären lassen." (Quelle: pv-magazine.de, Sandra Enkhardt) Weiterlesen ...